Teil 6 zu Jakob Lorber
Wie passen Lorbers Aussagen über Liebe zu seinen Erziehungsregeln und seinem Frauenbild?
Nach Johanna Böhms Untersuchung stellt dieser Beitrag problematische Lehren vor und weist sie aus christlich-biblischer Sicht zurück.
Teil 6 der Artikelserie „Jakob Lorber kritisch betrachtet – nach Johanna Böhm“
Von Liebe zu reden genügt nicht, um eine Lehre als christlich auszuweisen. Entscheidend ist, welches Bild von Jesus Christus sie vermittelt und wie sie den Umgang mit Menschen begründet. Das gilt besonders dort, wo Kinder Erwachsenen ausgeliefert sind oder Frauen den Wünschen von Männern untergeordnet werden.
Johanna Böhm untersucht diese Fragen in den Kapiteln „Jesu Liebe“, „Erziehungsratgeber“ und „Frauen als Mittel zur Fortpflanzung“. Sie stellt Lorbers Aussagen dem biblischen Zeugnis gegenüber. Der Autor dieser Zeilen teilt ihren grundlegenden Einwand: Grausamkeit wird nicht dadurch zu göttlicher Liebe, dass sie im Namen Jesu gerechtfertigt wird. Die hier behandelten Lehren stehen im Widerspruch zu dem Christus, auf den wir als Christen vertrauen.
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Welcher Jesus begegnet uns in Lorbers Schriften?
Böhm beginnt mit einer Darstellung aus dem Umfeld der Lorber-Gesellschaft: Jesus lebe die Liebe, die er lehre. Als Beispiele werden sein Verhalten während der Passion und seine Zuwendung zu seinen Gegnern angeführt. Diesem biblischen Bild stimmt Böhm zu. Ihre anschließende Frage lautet jedoch, ob Lorbers eigene Erzählungen diesem Bild entsprechen.
In Lorbers „Jugend Jesu“ entdeckt sie einen erheblichen Gegensatz. Nach einem Diebstahl mahnt das Jesuskind Joseph zunächst, sich nicht über die Täter zu erzürnen. Der Verlust des Hausrats wird sogar als heilsame Befreiung von weltlichem Besitz gedeutet. Als später auch das eigene Schüsselchen des Kindes fehlt, ändert sich die Darstellung: Nun sollen die Diebe bestraft werden. Der Text schildert, wie etwa hundert von ihnen von glühenden Schlangen umwunden und durch die Macht des Kindes ins Meer getrieben werden, wo sie umkommen.
Hier liegt Böhms Einwand: Das Jesuskind fordert von Joseph zunächst Verzicht auf Vergeltung, verhält sich nach dem eigenen Verlust aber unerbittlich. Wer diesen Text als von Jesus selbst offenbarte Geschichte anerkennen soll, muss auch diesen Gegensatz erklären.
Als Christen dürfen wir solche Erzählungen nicht allein deshalb für wahr halten, weil sie Jesus zum Handelnden machen. Eine nachträglich beanspruchte Offenbarung muss sich am biblischen Zeugnis über ihn prüfen lassen. Für den Autor dieser Zeilen ist diese Darstellung kein glaubwürdiger Zusatz zum Evangelium.
Grundlage: Böhm, S. 93–96; Lorberstellen: Jugend Jesu, Kapitel 250 und 253.
Ein Kind wird für sein Verhalten grausam bestraft
Ein weiteres Beispiel betrifft einen Jungen, der beim Spielen das von Jesus angelegte Wasserbecken stört. Lorbers Jesuskind beschimpft ihn und kündigt an, er solle für drei Jahre verdorren. Der Junge wird daraufhin so schwach und abgemagert, dass er weder stehen noch gehen kann. Auch einem hinzukommenden Richter droht das Kind.
Böhm weist darauf hin, dass eine spätere Befreiung anderer Betroffener diesen Jungen ausdrücklich ausnimmt. Damit lässt sich die Szene nicht einfach als sofort zurückgenommenes Strafwunder abtun.
Das ist aus christlicher Sicht ein schwerwiegender Einwand gegen das hier gezeichnete Jesusbild. Ein Kind wird wegen einer Störung beim Spiel über Jahre hinweg körperlich geschädigt. Eine solche Erzählung als Ausdruck göttlicher Liebe zu lesen, verdunkelt den Maßstab, an dem Liebe erkennbar sein soll.
Grundlage: Böhm, S. 96–98; Lorberstellen: Jugend Jesu, Kapitel 280–281 und 288.
Der biblische Maßstab: Jesus nimmt Kinder an
Böhm stellt diesen Schilderungen Markus 10,13–16 gegenüber. Dort weisen die Jünger Menschen ab, die Kinder zu Jesus bringen. Jesus widerspricht ihnen. Er nimmt die Kinder an, stellt ihr Empfangen des Reiches Gottes den Erwachsenen als Vorbild vor Augen und segnet sie.
„Lasst die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solchen gehört das Reich Gottes.“
Markus 10,14, nach der von Böhm auf S. 99 wiedergegebenen Lutherübersetzung.
Der Autor dieser Zeilen macht sich diesen biblischen Maßstab ausdrücklich zu eigen. Kinder brauchen Anleitung und Grenzen. Daraus folgt aber keine Berechtigung, sie zu demütigen, ihre Bedürfnisse grundsätzlich zu verdächtigen oder ihre Abhängigkeit religiös auszunutzen. Die Zuwendung Jesu lässt sich nicht mit einem Erziehungsideal vereinbaren, das sichtbare Liebe zurückhält und blinden Gehorsam erzwingen will.
Wenn Kinderlachen zum Anlass für Strafe wird
Im „Großen Evangelium Johannes“ findet Böhm die Aufforderung, Kinder zu bestrafen, wenn sie lachen, und sie lieber weinen als lachen zu hören. Als Begründung wird das Lachen mit der Hölle verbunden.
Sie berücksichtigt dabei einen naheliegenden Einwand: Im Ausgangspunkt des Gesprächs geht es um das Auslachen eines sehbehinderten Menschen. Ein Verbot, sich auf Kosten anderer lustig zu machen, wäre etwas anderes als die Verurteilung von Kinderlachen überhaupt. Nach Böhms Prüfung bleibt die Passage jedoch nicht bei diesem Anlass. Bereits zuvor wird gefordert, Menschen sollten gar nicht oder nur sehr selten lachen; auch unterhaltende Darbietungen werden grundsätzlich verdächtigt.
Wir sollten deshalb weder den Ausgangspunkt verschweigen noch die weitergehenden Aussagen damit entschärfen. Rücksicht auf einen verspotteten Menschen ist geboten. Daraus eine religiöse Begründung für das Bestrafen lachender Kinder abzuleiten, ist ein anderer Schritt. Diesen Schritt weist der Autor dieser Zeilen zurück.
Grundlage: Böhm, S. 99–100; Lorberstelle: Großes Evangelium Johannes, Band 1, Kapitel 169, insbesondere Verse 15–18.
Blinder Gehorsam und verborgene Liebe
Besonders ausführlich behandelt Böhm einen Text aus den „Himmelsgaben“ vom 8. Juni 1840 über Kindererziehung. Die darin sprechende Stimme verlangt, den Eigenwillen der Kinder gefangenzunehmen. Was Kinder hartnäckig wünschen, soll ihnen selbst dann versagt werden, wenn es etwas Gutes ist. Entscheidend soll werden, dass der Wille der Eltern an die Stelle des kindlichen Willens tritt.
Dazu kommen Empfehlungen, gutes Verhalten nicht zu loben oder zu belohnen, mit Zärtlichkeit äußerst sparsam zu sein und die Liebe zu den Kindern verborgen zu halten. Jungen sollen blindlings gehorchen; Mädchen werden besonders eng auf das Haus und unter elterliche Kontrolle verwiesen. Für ein zorniges Mädchen wird ein Fasten verlangt, das siebenmal so lange dauern soll wie sein Zorn.
Im weiteren Verlauf soll sich das elterliche Herz zwar öffnen. Diese Zuwendung wird jedoch an die sichtbare geistliche Veränderung des Kindes geknüpft. Der Zusammenhang hebt die anfängliche Forderung nach zurückgehaltener Liebe also nicht auf, sondern macht deutlich, unter welchen Bedingungen sie überwunden werden soll.
Der Text erhebt dafür einen ausschließlichen göttlichen Anspruch. Die Empfehlungen erscheinen nicht als fehlbare Überlegungen eines Erziehers. Sie werden als der einzig richtige Weg ausgegeben und mit der Autorität Gottes verbunden.
Genau darin liegt die Gefahr. Wenn eine innere Stimme solche Anweisungen als Gottes Willen verkündet, können Erwachsene ihre Härte für Gehorsam und das Leiden der Kinder für notwendige Heilung halten. Für den Autor dieser Zeilen ist das eine religiöse Rechtfertigung von Unterdrückung, die wir nicht als Weisung Jesu annehmen dürfen.
Böhm unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen Lorbers eigenen Niederschriften und Texten anderer Autoren in einem späteren Erziehungsratgeber. Einzelne dort aufgenommene Aussagen stammen nach ihrer Untersuchung von Ida Kling. Solche Aussagen dürfen nicht ohne Kennzeichnung Lorber zugeschrieben werden. Die hier zusammengefassten Empfehlungen aus dem Text vom 8. Juni 1840 werden dagegen Lorber zugeordnet.
Grundlage: Böhm, S. 100–102; vollständiger abgedruckter Text im Anhang, S. 308–310.
Wenn religiös begründete Erziehung zur Misshandlung wird
Böhm belässt es nicht bei der Untersuchung von Sätzen. Sie schildert anhand der von ihr herangezogenen Berichte einen Schweizer Misshandlungsfall, der 2010 vor Gericht verhandelt wurde. Ein Vater habe sich bei der grausamen Behandlung seiner beiden Töchter ausdrücklich auf Gott und Jakob Lorber berufen. Ein noch nicht fünfjähriges Mädchen starb an den Folgen der Misshandlungen.
Das Buch berichtet von Schlägen, Nahrungsentzug und erzwungenem langem Stehen sowie weiteren schweren Misshandlungen. Daneben stellt Böhm Lorberpassagen über Strafe, Hunger und die Unterwerfung des kindlichen Willens. Sie berichtet auch von den gegen den Vater und eine mitwirkende Pädagogin verhängten Freiheitsstrafen.
Diese Angaben werden hier als Darstellung aus Böhms Buch wiedergegeben; die dort ausgewerteten Presseberichte und das Verfahren wurden für diesen Beitrag nicht unabhängig geprüft. Der Fall erlaubt keine Aussage, alle Lorber-Anhänger würden ihre Kinder misshandeln. Er zeigt nach Böhms Darstellung jedoch, dass die Berufung auf solche Texte in einem konkreten Fall zur Rechtfertigung schwerer Gewalt eingesetzt wurde.
Auch aus Sicht des Autors genügt es deshalb nicht, nur die besonders grausame Anwendung zu verurteilen. Ebenso müssen die Lehren geprüft werden, mit denen sie begründet wird. Eine religiöse Autorität darf Eltern nicht darin bestärken, Mitgefühl für ihr Kind als Schwäche und dessen Leiden als gottgewollte Erziehungsmaßnahme zu betrachten.
Grundlage: Böhm, S. 103–112. Die Fallangaben beziehen sich auf den im Buch dokumentierten Stand.
Frauen und Sexualität: Was Lorber selbst schreiben lässt
Im folgenden Kapitel untersucht Böhm Lorbers Sexualethik. In den angeführten Passagen wird der Geschlechtsverkehr auf die Zeugung eines Menschen ausgerichtet. Sexuelles Empfinden soll nicht der Beweggrund sein. Zugleich werden Männern unter bestimmten Voraussetzungen Beziehungen zu weiteren Frauen zugestanden.
Besonders problematisch ist eine Passage im „Großen Evangelium Johannes“, Band 3, Kapitel 215. Die folgende Unterscheidung stammt aus Lorbers Text; Böhm zitiert und kritisiert sie. Der von Lorber dargestellte „Jesus“ beschreibt einen Mann, der mit einer Frau gewaltsam ein Kind zeugt. Er erklärt, dieser Mann habe keine Sünde gegen die „Keuschheit“ begangen, sofern ihn die Absicht der Zeugung geleitet habe. Zugleich nennt er die Tat ausdrücklich sündhaft, weil sie die Nächstenliebe verletze.
Der Text erklärt sexuelle Gewalt an dieser Stelle also nicht insgesamt für sündlos. Diesen Vorbehalt müssen wir nennen. Der Einwand bleibt dennoch schwerwiegend: Die Fortpflanzungsabsicht wird benutzt, um einen gewaltsamen sexuellen Übergriff vom Verstoß gegen die „Keuschheit“ auszunehmen. Die Unterscheidung richtet sich auf die Absicht des Mannes; die Selbstbestimmung und Unversehrtheit der Frau werden darin nicht zum tragenden Maßstab der sexuellen Handlung.
Eine weitere Aussage desselben Kapitels betrifft Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung mit einer verheirateten Frau. Auch hier verneint Lorbers Sprecher unter der vorausgesetzten Zeugungsabsicht einen Verstoß gegen Keuschheit und Ehebruch. Allerdings wird im längeren Zusammenhang die Störung des ehelichen Friedens wiederum als Sünde gegen die Nächstenliebe bezeichnet. Gerade diese eigentümliche Aufteilung ist Gegenstand der Kritik.
Grundlage: Böhm, S. 113–114; längerer Text im Anhang, S. 311–313; Lorberstelle: Großes Evangelium Johannes, Band 3, Kapitel 215.
Fortpflanzung rechtfertigt keine Verfügung über Frauen
Böhm führt außerdem Lorbers Aussage an, einem Mann seien auch zwei, drei oder mehr Frauen nicht verboten; die Frau sei zur Fortpflanzung geschaffen. In einer weiteren Passage wird ein besonders starker männlicher Sexualtrieb als Grund für den Geschlechtsverkehr mit einer jungen Frau angeführt. Daran schließen sich Bestimmungen über eine nachträgliche Leistung an die Frau und gegebenenfalls eine Eheschließung an.
Böhm deutet diese zweite Passage im Zusammenhang mit dem Begriff „Notzeugung“ und dem von ihr hergestellten Bezug zum mosaischen Gesetz als Rechtfertigung sexueller Gewalt gegen nachträgliche Bezahlung. Diese Deutung ist ihre kritische Auslegung des Textes. Der ausdrücklich gewaltsame Akt wird in der zuvor behandelten Passage aus Kapitel 215 unmittelbar benannt.
Für die christliche Bewertung des Autors ist entscheidend: Weder männlicher Sexualtrieb noch die Möglichkeit einer Schwangerschaft geben einem Mann ein Recht auf den Körper einer Frau. Auch nachträgliche Zahlungen können fehlende Zustimmung nicht ersetzen oder einen Übergriff rechtfertigen. Eine Frau ist kein Mittel, das einem Mann zur Befriedigung seines Zeugungsdrangs zur Verfügung steht.
Grundlage: Böhm, S. 114–116 und 313; Lorberstellen: Großes Evangelium Johannes, Band 2, Kapitel 103, Vers 18, sowie Band 3, Kapitel 66, insbesondere Verse 3–4.
Die biblische Gegenüberstellung: Freude und Treue in der Ehe
Böhm stellt diesen Aussagen Sprüche 5,15–23 gegenüber. Der von ihr wiedergegebene Bibelabschnitt ruft den Mann zur Freude an seiner eigenen Frau auf, würdigt ihre körperliche Anziehung und warnt ihn davor, sich mit einer anderen Frau einzulassen.
Das ergibt ein deutlich anderes Bild als die von Böhm kritisierte Verbindung von Fortpflanzungspflicht und männlichen Ausnahmen. Eheliche Freude wird in diesem Bibelabschnitt nicht schon deshalb verdächtig, weil sie Freude ist. Zugleich wird dem Mann Treue zugemutet. Sein Begehren wird nicht zum Maßstab dafür, über weitere Frauen verfügen zu dürfen.
Der Autor dieser Zeilen teilt diese biblische Orientierung. Christliche Sexualethik darf weder die Würde der Frau einer Fortpflanzungsabsicht unterordnen noch die Verantwortung des Mannes mit dessen starkem Drang entschuldigen.
Grundlage: Böhm, S. 116; dort Sprüche 5,15–23 nach der Übersetzung „Hoffnung für alle“.
Christliche Beurteilung: Diese Lehren weisen wir zurück
Die hier untersuchten Aussagen betreffen keine nebensächlichen Unterschiede religiöser Sprache. Es geht um das Bild Jesu, um den Schutz von Kindern und um den Umgang mit Frauen. Wenn körperliche Schädigung als göttliche Erziehung erscheint, Zärtlichkeit verborgen bleiben soll und sexuelle Übergriffe nach der Zeugungsabsicht des Mannes eingeordnet werden, steht der Inhalt der Lehre selbst zur Prüfung.
Den Hinweis auf die Zeit, in der Lorber lebte, können wir als historische Erklärung berücksichtigen. Er beseitigt aber nicht den Anspruch, hier spreche Jesus Christus selbst. Wer eine unmittelbar göttliche Weisung behauptet, kann ihre problematischen Aussagen nicht zugleich mit den Begrenzungen eines Menschen seiner Epoche entschuldigen.
Der Autor dieser Zeilen lehnt diese Lehren aus christlich-biblischer Sicht ab. Sie sind mit der Zuwendung Jesu zu Kindern und mit der hier dargestellten biblischen Orientierung für Liebe und Treue nicht vereinbar. Unser Vertrauen gilt Jesus Christus und dem Evangelium. Es verpflichtet uns nicht, die Härte einer angeblichen Neuoffenbarung zu verteidigen.
Diese Kritik richtet sich gegen konkrete Texte und ihren göttlichen Anspruch. Sie ist kein pauschales Urteil über alle Menschen, die Lorber lesen. Gerade wer in seinen Schriften nach Gottes Liebe sucht, sollte die belastenden Aussagen nicht übergehen müssen. Im nächsten Teil geht es um einen weiteren ernsten Bereich: judenfeindliche Aussagen und die von Böhm untersuchten historischen NS-Bezüge.
Nächster Beitrag: Teil 7 – Judenfeindliche Aussagen und historische NS-Bezüge
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Quelle: Johanna Böhm: Jakob Lorber – Eine kritische Durchsicht. 2011, S. 93–116; ergänzend die im Anhang abgedruckten Texte, S. 308–313. Als Bezugsseite der verwendeten PDF wurde jakoblorber.com angegeben.
Dieser Beitrag fasst die genannten Buchabschnitte in eigenen Worten zusammen und verbindet sie mit der ausdrücklich gekennzeichneten christlich-biblischen Stellungnahme des Autors. Lorberstellen, Bibelbezüge und Angaben zum Misshandlungsfall werden über Böhm wiedergegeben. Die von ihr verwendeten Originalausgaben und Presseberichte wurden für diesen Beitrag nicht unabhängig geprüft; weitere Quellen wurden nicht herangezogen. Abbildungen aus dem Buch werden nicht übernommen.
