Teil 7: Jakob Lorber – Judenfeindliche Aussagen und historische NS-Bezüge

Jakob Lorber, Teil 7

Jakob Lorber

Untersuchung der judenfeindlichen Aussagen bei Jakob Lorber und die spätere Zustimmung damaliger Vertreter der Bewegung zu Hitler.

Der Beitrag fasst Belege zusammen und weist Menschenverachtung aus christlich-biblischer Sicht zurück.

Teil 7 der Artikelserie „Jakob Lorber kritisch betrachtet – nach Johanna Böhm“

Eine angebliche Offenbarung Jesu Christi muss sich auch daran prüfen lassen, wie sie über jüdische Menschen spricht. Werden Menschen pauschal verächtlich gemacht und mit Tieren gleichgesetzt, kann die Berufung auf eine göttliche Stimme diese Aussagen nicht heiligen.

Johanna Böhm untersucht in den Kapiteln „Antisemitismus“ und „Bekenntnisse der Lorbergemeinschaft“ judenfeindliche Aussagen aus Lorbers Schriften und spätere Stellungnahmen aus dem Umfeld der Bewegung. Der Autor dieser Zeilen teilt ihre Ablehnung dieser Menschenverachtung. Solche Aussagen sind mit dem christlich-biblischen Glauben nicht vereinbar und dürfen Jesus Christus nicht als seine Worte zugeschrieben werden.

Für die historische Einordnung sind zwei Ebenen auseinanderzuhalten: Lorbers eigene Texte entstanden im 19. Jahrhundert. Die im Buch dokumentierten Bekenntnisse zum Nationalsozialismus stammen dagegen von späteren Vertretern der Bewegung. Lorber selbst war kein Zeitgenosse Hitlers. Die Frage ist, welche Aussagen seine Schriften enthalten und wie spätere Anhänger sie politisch deuteten.

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Judenfeindlichkeit in Lorbers eigenen Texten

Böhm beginnt mit einer Passage aus der von ihr herangezogenen Erstausgabe von „Erde“, später unter dem Titel „Erde und Mond“ bekannt. Darin werden jüdische Menschen mit Schweinen verglichen. Ihnen werden pauschal Geldgier, Unreinheit und moralische Minderwertigkeit zugeschrieben. Die Abwertung reicht ausdrücklich bis zum äußeren Erscheinungsbild und zur angeblichen Zugehörigkeit zu einer „Tierklasse“.

„[…] zu welcher Tierklasse diese Menschenrasse gehört.“

Aus der von Böhm angeführten Lorberpassage, Erstausgabe „Erde“, Kapitel 74, Verse 9–11; zitiert nach Böhm, S. 117. Der längere Text steht in ihrem Anhang auf S. 313–314.

Die kurze Formulierung macht bereits deutlich, weshalb es hier um mehr als eine Auseinandersetzung mit einzelnen religiösen Überzeugungen geht. Menschen werden als Gruppe entwürdigt. Der Text spricht nicht nur über bestimmte Handlungen bestimmter Personen. Er verbindet jüdische Zugehörigkeit mit abwertenden körperlichen und moralischen Zuschreibungen.

Auch der von Böhm im Anhang wiedergegebene längere Zusammenhang löst dieses Problem nicht auf. Er führt die pauschale Abwertung weiter und überträgt sie auf das angebliche Schicksal jüdischer Menschen in der Geisterwelt. Der religiöse Rahmen nimmt dem Text seine Menschenverachtung nicht. Er gibt ihr vielmehr den Anspruch einer übermenschlichen Erkenntnis.

Für den Autor dieser Zeilen ist die Grenze eindeutig: Solche Entmenschlichung kann nicht als göttliche Belehrung angenommen werden. Wir müssen sie auch dann zurückweisen, wenn sie in einem Werk steht, das an anderen Stellen von Liebe und Weisheit spricht.

Grundlage: Böhm, S. 117 und 313–314.

Warum der Hinweis auf eine geistige Bedeutung nicht genügt

Nach Böhm wenden manche Lorber-Anhänger ein, die betreffende Passage sei nicht antisemitisch zu verstehen. Ihr Wortlaut habe trotz der verwendeten Begriffe nichts mit späteren rassistischen Vorstellungen gemein. Böhm hält dagegen, dass gerade die Verbindung von äußerem Erscheinungsbild, „Menschenrasse“ und Tiervergleich eine solche Entschärfung nicht trägt.

Der Autor dieser Zeilen teilt diesen Einwand. Ein geistlicher Deutungsanspruch ist keine Erlaubnis, den tatsächlichen Inhalt eines Textes zu übergehen. Auch eine angebliche Aussage über den inneren Zustand von Menschen bleibt judenfeindlich, wenn sie eine ganze Gruppe pauschal als minderwertig darstellt.

Eine sachliche Prüfung muss außerdem unterscheiden, ob eine Schrift bestimmte religiöse Positionen kritisiert oder Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit verachtet. Die hier behandelte Passage überschreitet diese Grenze deutlich. Sie lässt sich deshalb nicht mit dem allgemeinen Hinweis verteidigen, auch religiöse Irrtümer müssten benannt werden dürfen.

Grundlage: Böhm, S. 117–119 und 313–314.

Der Anspruch, hier spreche Jesus, verschärft das Problem

Böhm erinnert daran, dass Jesus selbst Jude war und unter Juden lebte. Auch seine Mutter und seine Jünger gehörten zu diesem Volk. Vor diesem Hintergrund fragt sie, ob die von Lorber überlieferten Beschimpfungen wirklich von Jesus Christus stammen können.

Sie führt weitere abwertende Aussagen aus dem „Großen Evangelium Johannes“ an. Die Kritik hängt damit nach ihrer Darstellung nicht nur an einer einzigen Passage aus einer frühen Ausgabe. Die Belege betreffen unterschiedliche Werke und Formulierungen.

Für unsere christliche Beurteilung ist entscheidend: Eine innere Stimme wird nicht dadurch zur Stimme Jesu, dass sie seinen Namen gebraucht. Ihr Inhalt muss geprüft werden. Wenn sie Menschenverachtung lehrt, dürfen wir unser Gewissen nicht zum Schweigen bringen, um den Offenbarungsanspruch zu retten.

Der Hinweis auf Vorurteile des 19. Jahrhunderts kann erklären helfen, wie ein menschlicher Autor solche Vorstellungen übernimmt. Er kann aber nicht begründen, weshalb wir sie als Worte des wahren Gottes anerkennen sollten. Gerade der Anspruch eines unmittelbaren göttlichen Diktats macht diesen Widerspruch so schwerwiegend.

Grundlage: Böhm, S. 117–119; weitere von ihr angeführte Lorberstellen: Großes Evangelium Johannes, Band 7, Kapitel 51, Vers 12, sowie Band 1, Kapitel 116, Vers 8.

1933: Führende Vertreter erklären ihre Zustimmung zu Hitler

Auf einer zweiten historischen Ebene untersucht Böhm Äußerungen aus der Zeitschrift „Das Wort“. Sie zitiert den Artikel „Der neue Staat und das Neusalemslicht“ aus Heft 6 des Jahres 1933. Darin wird eine weitgehende Übereinstimmung zwischen den Gedanken und Bestrebungen Hitlers und den Lehren der Lorberschriften behauptet.

„Wir Neusalemsfreunde (Lorberfreunde) bedürfen daher keiner ‚Umstellung‘ oder ‚Neueinstellung‘ gegenüber dem neuen Staate.“

Das Wort, Heft 6, 1933, S. 177; zitiert nach Böhm, S. 119–120 und 124. Die inneren Anführungszeichen sind typografisch angepasst.

Nach dem von Böhm wiedergegebenen Wortlaut geht die Erklärung noch weiter: Gott habe Hitler dieselben Grundgedanken ins Herz gelegt wie zuvor Jakob Lorber. Unterzeichnet ist das Bekenntnis im Namen der damaligen Neu-Salems-Gesellschaft mit den Namen Otto Zluhan, Fritz Enke und Dr. Walter Lutz.

Das ist eine religiöse Deutung des politischen Geschehens. Die Zustimmung wird ausdrücklich aus der behaupteten Verwandtschaft mit Lorbers Lehren begründet. Damit erhält eine politische Bewegung die Weihe eines angeblich göttlichen Auftrags.

Aus christlicher Sicht müssen wir diese Verbindung zurückweisen. Die Berufung auf Gott macht politische Begeisterung nicht wahr. Wenn eine vermeintliche Neuoffenbarung dazu dient, Hitler als von derselben göttlichen Quelle geführt darzustellen, muss auch diese religiöse Begründung selbst geprüft werden.

Grundlage: Böhm, S. 119–120 und 124.

Führerprinzip und rassistische Umdeutung Jesu

Böhm dokumentiert weitere Aussagen derselben Zeitschrift. Ein Beitrag von 1933 schreibt Jesus unter Berufung auf die Neuoffenbarung „nordisches Blut“ zu. Eine von ihr angeführte Stellungnahme von 1934 verbindet pauschale Vorwürfe gegen das Judentum mit Verständnis für Hitlers Vorgehen und bezeichnet ihn als Werkzeug der Vorsehung.

Hinzu kommt ein ausdrückliches Lob des Führerprinzips. In einem von Böhm zitierten Text aus Heft 6 des Jahres 1933 wird die Demokratie mit der Herrschaft niederer Triebe verbunden. Das von Hitler erhobene Führerprinzip erscheint dagegen als geistiger Fortschritt, der den Lorberschriften entspreche.

Diese Aussagen sind spätere Stellungnahmen aus dem Umfeld der Bewegung, keine von Lorber selbst geschriebenen Kommentare zum Nationalsozialismus. Gerade diese Zuordnung ist wichtig. Sie zeigen nach Böhms Dokumentation, wie damalige Verantwortliche die Schriften verstanden und welche politischen Folgerungen sie daraus zogen.

Für die christliche Bewertung reicht es deshalb nicht, nur allgemein auf das Wort „Liebe“ in Lorbers Werk zu verweisen. Wir müssen fragen, weshalb dessen beanspruchte göttliche Autorität mit solchen Bekenntnissen verbunden werden konnte und welche Textinhalte dafür herangezogen wurden.

Grundlage: Böhm, S. 120–123; dort Nachweise zu den betreffenden Ausgaben von „Das Wort“ aus den Jahren 1933 und 1934.

Was die Verbindung zu Lanz von Liebenfels belegt – und was nicht

Böhm nennt außerdem den Rassentheoretiker Jörg Lanz von Liebenfels als Bewunderer Lorbers. Nach der von ihr verwendeten Literatur bezeichnete er Lorber als bedeutendes ariosophisches Medium und beanspruchte für sich eine Rolle als Vordenker Hitlers.

Die Autorin zieht daraus ausdrücklich keinen sicheren Nachweis, Hitler habe Lorbers Lehren über diesen Umweg übernommen. Diese Begrenzung ist beizubehalten. Bewunderung, sprachliche Ähnlichkeiten und ideologische Berührungspunkte beweisen keine lückenlose Wirkungskette von Lorber zu Hitler.

Die Kritik braucht eine solche unbelegte Wirkungskette auch nicht. Die von Böhm angeführten judenfeindlichen Lorbertexte und die späteren Bekenntnisse damaliger Verantwortlicher sind bereits für sich Gegenstand der Prüfung. Sie müssen weder zu einer Erklärung des gesamten Nationalsozialismus erweitert noch durch eine solche Übertreibung angreifbar gemacht werden.

Grundlage: Böhm, S. 121. Die dort verwendete Literatur wird hier ausschließlich über ihr Buch wiedergegeben.

Spätere Verfolgung gehört ebenfalls zur Geschichte

Böhm berichtet auch, dass die anfängliche Zustimmung keine dauerhafte Sicherheit brachte. Versammlungen seien von der Gestapo überwacht und Anhänger verhört worden. 1937 seien Verlag und Gesellschaft verboten worden; Otto Zluhan sei zeitweise im Konzentrationslager Welzheim inhaftiert gewesen.

Diese Verfolgung darf nicht verschwiegen werden. Sie hebt die zuvor dokumentierten Bekenntnisse jedoch nicht auf. Eine Bewegung kann zunächst eine Diktatur religiös bejahen und später selbst von ihr verfolgt werden. Beides muss in einer ehrlichen Darstellung nebeneinanderstehen.

Böhm fragt deshalb, ob die spätere Neubewertung des Nationalsozialismus nicht auch eine erneute Prüfung der Lorberschriften erforderlich mache. Wenn man frühere politische Irrtümer erkennt, sollte man auch die religiösen Begründungen untersuchen, mit denen sie gerechtfertigt wurden.

Der Autor dieser Zeilen teilt diese Forderung. Die Verantwortung dafür lässt sich nicht dadurch erledigen, dass man nur über das spätere Verbot spricht oder die früheren Zustimmungsbekundungen ausblendet.

Grundlage: Böhm, S. 125–126. Die historischen Angaben werden als Darstellung ihres Buches wiedergegeben.

Problematische Passagen zu entfernen löst die Wahrheitsfrage nicht

Böhm weist darauf hin, dass antisemitische Stellen in späteren Fassungen nicht mehr in gleicher Weise zugänglich seien. Die Frage nach Textänderungen und der Rolle des Verlages wird im nächsten Teil ausführlicher behandelt.

Für die Bewertung hier bleibt schon jetzt ein grundlegendes Problem: Wenn ein Text unmittelbar von Gott diktiert worden sein soll, muss erklärt werden, weshalb darin solche Aussagen stehen. Werden sie später entfernt, ist damit die Frage nach ihrer angeblich göttlichen Herkunft noch nicht beantwortet.

Für uns als Christen kann die Lösung nicht darin liegen, Menschenverachtung im älteren Text zu verteidigen und zugleich das Weglassen der belastenden Stellen als Bestätigung eines vollkommenen Werkes zu behandeln. Die beanspruchte Autorität selbst steht zur Prüfung.

Grundlage: Böhm, S. 117 und 125–126.

Christliche Beurteilung: Menschenverachtung ist keine Offenbarung Jesu

Die von Böhm untersuchten Texte zeigen eine ernste Spannung zwischen dem behaupteten Ursprung der Neuoffenbarung und ihrem Inhalt. Auf der einen Seite steht der Anspruch, Jesus Christus selbst spreche. Auf der anderen Seite stehen pauschale judenfeindliche Abwertungen. Später erklärten Vertreter der Bewegung politische und rassistische Vorstellungen ihrer Zeit mit demselben religiösen Anspruch für vereinbar.

Der Autor dieser Zeilen weist diese Lehren und ihre religiöse Rechtfertigung entschieden zurück. Judenfeindlichkeit und die Entwürdigung von Menschen sind mit dem christlich-biblischen Glauben und dem Gebot der Nächstenliebe nicht vereinbar. Der Name Jesu darf nicht benutzt werden, um solche Aussagen unserem Gewissen und unserer Prüfung zu entziehen.

Das bedeutet keine pauschale Unterstellung gegenüber heutigen Lorber-Lesern. Aus den Bekenntnissen damaliger Verantwortlicher folgt nicht, dass jeder heutige Anhänger sie teilt. Wohl aber sollte jeder, der Lorbers Schriften für Gottes Wort hält, bereit sein, sich mit diesen Texten und der dokumentierten Wirkungsgeschichte auseinanderzusetzen.

Unser Glaube an Jesus Christus verpflichtet uns nicht dazu, eine angebliche Offenbarung gegen ihren menschenverachtenden Inhalt zu verteidigen. Er gibt uns vielmehr Grund, diese Zuschreibung zurückzuweisen. Wer Gottes Wahrheit sucht, muss belastende Aussagen nicht beschönigen, um an Christus festhalten zu können.

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Quelle: Johanna Böhm: Jakob Lorber – Eine kritische Durchsicht. 2011, S. 117–126; ergänzend der längere Lorbertext im Anhang, S. 313–314. Als Bezugsseite der verwendeten PDF wurde jakoblorber.com angegeben.

Dieser Beitrag fasst die genannten Buchabschnitte in eigenen Worten zusammen und verbindet sie mit der ausdrücklich gekennzeichneten christlich-biblischen Stellungnahme des Autors. Lorberstellen, Zeitschriftenbelege und historische Angaben werden über Böhm wiedergegeben. Die von ihr angeführten Originalausgaben, Zeitschriften und weiteren Veröffentlichungen wurden für diesen Beitrag nicht unabhängig geprüft; zusätzliche Quellen wurden nicht herangezogen. Die Angaben zum Umgang mit den Schriften beziehen sich auf die Untersuchung von 2011 und sind keine eigene Bestandsaufnahme heutiger Ausgaben oder heutiger Verbandspositionen. Abbildungen aus dem Buch werden nicht übernommen.

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