Teil 8: Jakob Lorber – Veränderte Texte und die Rolle des Verlages

Jakob Lorber, Teil 8

Jakob Lorber

Wie wurden Lorbers Schriften nachträglich verändert?

Vergleich der Ausgaben von „Erde und Mond“ und Untersuchung von Kürzungen und Vollständigkeitszusagen. Der Beitrag erklärt, warum diese Eingriffe den behaupteten göttlichen Ursprung nicht begründen können.

Teil 8 der Artikelserie „Jakob Lorber kritisch betrachtet – nach Johanna Böhm“

Wenn eine Schrift unmittelbar von Jesus Christus diktiert worden sein soll, stellt sich eine einfache Frage: Welcher Wortlaut ist dann verbindlich? Die Frage wird umso dringlicher, wenn spätere Ausgaben ganze Abschnitte nicht mehr enthalten, Schlussformulierungen verändern und dennoch die Vollständigkeit des Inhalts versichern.

Johanna Böhm untersucht dieses Problem an verschiedenen Lorberausgaben, besonders an „Erde und Mond“. Ihre Kritik betrifft die Eingriffe früherer Herausgeber ebenso wie die von ihr untersuchten späteren Ausgaben des Lorber-Verlages. Der Autor dieser Zeilen teilt ihren grundlegenden Einwand: Eine angeblich vollkommene Offenbarung wird nicht dadurch glaubwürdiger, dass man ihre belastenden Aussagen nachträglich entfernt.

Dieser Beitrag fasst Böhms Untersuchung von 2011 zusammen. Er prüft nicht, welche Ausgaben heute angeboten werden oder wie der Verlag seine Editionspraxis inzwischen erläutert.

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Sprachliche Bearbeitung oder inhaltlicher Eingriff?

Die sprachliche Überarbeitung eines älteren Buches ist nicht an sich problematisch. Eine Ausgabe kann die Rechtschreibung anpassen, Druckfehler berichtigen oder schwer verständliche Formulierungen erläutern. Entscheidend ist, ob die Bearbeitung kenntlich gemacht wird und ob der Inhalt erhalten bleibt.

Böhm erhebt einen weitergehenden Vorwurf. Nach ihrem Vergleich wurden bei Lorber nicht nur umständliche Sätze geglättet. Ganze Sinnabschnitte seien entfernt, sachlich anstößige Erklärungen weggelassen und Übergänge verändert worden. Deshalb spricht sie von inhaltlichen Korrekturen und Zensur.

Für die christliche Bewertung ist dabei Lorbers besonderer Anspruch zu beachten: Seine Schriften sollen nicht nur menschliche Gedanken über Gott enthalten, sondern unmittelbar empfangene Worte Jesu. Wenn spätere Bearbeiter entscheiden müssen, welche dieser angeblichen Gottesworte noch vertretbar sind, steht mehr auf dem Spiel als guter Stil.

Grundlage: Böhm, S. 159–162 und 196–205, besonders S. 199 und 202.

Die Begründung mit Schreib- und Hörfehlern

Böhm zitiert aus der dritten Auflage der „Schrifttexterklärungen“ von 1927 eine Erklärung für Berichtigungen im Druck. Lorber sei ein Hörmedium und kein mechanisches Schreibmedium gewesen. Deshalb seien ihm offensichtliche Schreib- und Hörfehler unterlaufen, die man berichtigt habe.

Dieser Darstellung stellt sie eine Aussage des Biografen Ritter von Leitner gegenüber. In der von ihr angeführten Ausgabe seines „Lebensbildes“ von 1924 wird berichtet, Lorber habe nach eigener Aussage besonders schnell und richtig geschrieben, wenn er seine Hand ganz mechanisch mit der Feder habe fortbewegen lassen. Nach Böhm wurde diese Passage in späteren Darstellungen weggelassen.

Damit ist die Frage aufgeworfen, welches Bild von der Entstehung der Texte jeweils vermittelt wird. Vor allem aber genügt die Möglichkeit eines Schreibfehlers noch nicht als Erklärung dafür, ganze Kapitel zu entfernen oder Aussagen inhaltlich zu verändern. Für jeden solchen Eingriff wäre gesondert zu zeigen, was fehlerhaft überliefert worden sein soll und worauf die Berichtigung beruht.

Der Autor dieser Zeilen hält diese Nachfrage für berechtigt. Wer einen Offenbarungsanspruch prüfen soll, braucht nachvollziehbare Belege für die Bearbeitung. Eine allgemeine Versicherung, Fehler seien behoben worden, ersetzt diese Belege nicht.

Grundlage: Böhm, S. 159–160; dort Schrifttexterklärungen, 3. Auflage 1927, S. 8, sowie Leitner: Lebensbild, 1. Auflage 1924, S. 22.

Ein Beispiel: Eine anstößige Schlussformulierung verschwindet

Als konkretes Beispiel vergleicht Böhm verschiedene Auflagen des siebten Bandes des „Großen Evangeliums Johannes“. In Kapitel 51, Vers 12 findet sie in älteren Ausgaben eine derbe, gegen das jüdische Volk gerichtete Schlussformulierung. In einer späteren Auflage fehlt diese Wendung; der Satz endet früher.

Die genaue Wortwahl muss hier nicht wiederholt werden. Ihr judenfeindlicher Zusammenhang wurde bereits in Teil 7 behandelt. Für diesen Beitrag ist entscheidend: Die Veränderung beseitigt eine besonders anstößige Formulierung aus dem Wortlaut, ohne damit die Frage zu beantworten, weshalb sie ursprünglich als Aussage Jesu erschien.

Das Entfernen einer menschenverachtenden Äußerung kann verhindern, dass sie weiter unkommentiert verbreitet wird. Es ist aber kein Beweis dafür, dass der verbleibende Text von Gott stammt. Die Herkunftsfrage bleibt bestehen, auch wenn das problematische Ende in einer späteren Ausgabe nicht mehr zu lesen ist.

Grundlage: Böhm, S. 160; Vergleich der von ihr genannten älteren Ausgaben mit der 7. Auflage des siebten Bandes.

„Erde und Mond“: Die Ausgaben müssen unterschieden werden

Böhm zeichnet die Veröffentlichungsgeschichte von „Erde und Mond“ nach. Nach ihrer Darstellung erschienen die beiden Werke zunächst getrennt und noch zu Lorbers Lebzeiten. Später wurden sie zusammengebunden und mehrfach bearbeitet.

  • 1852 und 1856: Veröffentlichung der zunächst getrennten Werke über den Mond und die Erde.
  • 1883: Zusammenfassung als „Die Erde und der Mond“. Das Buch „Erde“ enthält zu diesem Zeitpunkt drei Teile.
  • 1897: Nach Böhms Vergleich wird der dritte Teil des Buches „Erde“ entfernt. Eine Nachbemerkung erläutert das Weglassen.
  • Spätere Ausgaben: Auch diese Nachbemerkung entfällt nach ihrer Untersuchung. Weitere Bearbeitungen verändern Text und Aufbau.

Der entfernte dritte Teil behandelt nichtchristliche Bevölkerungsgruppen. Zu ihm gehört die in Teil 7 besprochene judenfeindliche Passage. Es geht damit um einen zusammenhängenden inhaltlichen Bereich, nicht lediglich um einzelne versehentlich falsch gesetzte Wörter.

Die Eingriffe verteilen sich nach Böhms Darstellung auf verschiedene Zeiten und Herausgeber. Sie dürfen deshalb nicht unterschiedslos als Entscheidungen ein und derselben heutigen Verlagsleitung dargestellt werden. Der Befund betrifft die überlieferte Editionsgeschichte.

Grundlage: Böhm, S. 206–208.

Eine angebliche göttliche Anweisung zum Weglassen

Besonders aufschlussreich ist die von Böhm zitierte Nachbemerkung zur Ausgabe von 1897. Sie begründet das Problem mit Widersprüchen zu Ergebnissen der Geschichts- und Völkerkunde. Der damalige Herausgeber habe einerseits der ursprünglichen Kundgabe treu bleiben, andererseits den Tatsachen Rechnung tragen müssen.

Nach dieser Erklärung wandte er sich deshalb unmittelbar an den Herrn und erhielt angeblich die Anweisung, den anstößigen Teil beim Neudruck wegzulassen.

„bei dem Neudruck diesen ärgerlichen Theil einfach ganz wegzulassen“

Aus der von Böhm wiedergegebenen Nachbemerkung der Ausgabe von 1897, dort S. 242; zitiert nach Böhm, S. 207.

Hier wird die menschliche Bearbeitung selbst wieder mit einer göttlichen Mitteilung begründet. Eine angeblich von Gott stammende Schrift soll auf einen weiteren angeblichen Gottesbescheid hin gekürzt werden. Gerade der Inhalt, der zur Prüfung Anlass gibt, wird dadurch aus dem Werk entfernt.

Für den Autor dieser Zeilen löst eine solche Berufung den Widerspruch nicht. Wir können die Wahrheit einer inneren Mitteilung nicht einfach mit einer weiteren inneren Mitteilung absichern. Die Frage bleibt, warum der allwissende Gott zunächst etwas diktiert haben sollte, das anschließend wegen seiner Widersprüche nicht mehr gedruckt werden soll.

Grundlage: Böhm, S. 161 und 207.

Veränderte Übergänge verdecken das Fehlen eines Teils

Zum ursprünglichen Aufbau gehört nach Böhms Darstellung ein Übergang am Ende des zweiten Teils. Er kündigt die anschließende Betrachtung weiterer Bewohner der Erde an. Wenn dieser folgende Teil entfällt, verweist der Übergang auf einen nicht mehr vorhandenen Inhalt.

Nach den von Böhm angeführten Ausgaben wird deshalb auch der Schluss verändert. An die Stelle der Ankündigung treten abschließende Formulierungen. Hinzu kommt eine Änderung der Gliederung: Das Buch über den Mond erscheint später als dritter Teil, sodass der ursprünglich entfernte dritte Teil der „Erde“ im Aufbau weniger auffällt.

Für Leser ist der Unterschied erheblich. Wer nur die bearbeitete Fassung kennt, sieht nicht ohne Weiteres, dass an dieser Stelle ursprünglich weitere Aussagen folgten. Deshalb reicht es nicht, die vorhandene Ausgabe als geschlossenes Werk zu lesen und daraus auf die Vollständigkeit der ursprünglichen Niederschrift zu schließen.

Grundlage: Böhm, S. 161 und 208–209.

Was bedeutet „unter Wahrung des vollständigen Inhaltes“?

Böhm nennt für ihren Vergleich die Ausgabe von 1883, die noch ältere Textbestände enthält, und die sechste Auflage des Lorber-Verlages von 1983. Aus dem Vorwort der späteren Ausgabe zitiert sie die Versicherung, die sprachliche und stilistische Überarbeitung erfolge unter Wahrung des vollständigen Inhalts.

Nach ihrem Vergleich steht diese Versicherung jedoch im Gegensatz zu den festgestellten Auslassungen. Sie beschreibt nicht nur eine gleichmäßige Straffung umständlicher Sätze, sondern das vollständige Entfernen größerer Sinnabschnitte. Den Umfang der Kürzungen schätzt sie insgesamt auf etwa ein Drittel von „Erde und Mond“.

Diese Größenangabe wird hier als Böhms Einschätzung wiedergegeben, nicht als eigene Zählung. Auch ihre im Buch abgebildeten Gegenüberstellungen werden nicht übernommen.

Böhm erwägt selbst, ob die Vollständigkeitszusage möglicherweise nur den Vergleich mit der unmittelbar vorhergehenden Auflage meint. Dann müsste dieser eingeschränkte Bezug ihrer Ansicht nach aber ausdrücklich genannt werden. Für Leser, die nach dem ursprünglichen Wortlaut fragen, sind das zwei verschiedene Aussagen: vollständig gegenüber der letzten Ausgabe oder vollständig gegenüber dem älteren Textbestand.

Grundlage: Böhm, S. 162 und 198–203; Verlagsvorwort von 1983 nach Böhm, S. 199.

Auch eine als „ungekürzt“ bezeichnete Ausgabe braucht einen Bezugspunkt

Für September 2011 berichtet Böhm von zwei damals angebotenen Fassungen: einer gekürzten und sprachlich bearbeiteten Ausgabe sowie einer als ungekürzt bezeichneten Frakturausgabe von 1953.

Nach ihrer Untersuchung fehlt aber auch in der Ausgabe von 1953 bereits der frühere dritte Teil der „Erde“. Die Bezeichnung „ungekürzt“ bedeute daher nicht, dass der Leser damit den ursprünglichen vollständigen Textbestand erhält. Die frühen Kürzungen lagen zu diesem Zeitpunkt schon Jahrzehnte zurück.

Die praktische Frage lautet deshalb: Ungekürzt gegenüber welcher Vorlage? Eine Ausgabe kann einen bestimmten älteren Druck unverändert wiedergeben und dennoch gegenüber einer noch früheren Fassung gekürzt sein. Wer eine angebliche Offenbarung auf ihren Wortlaut prüfen möchte, muss diesen Unterschied kennen.

Dieser Befund bezieht sich auf die von Böhm untersuchten Ausgaben und Angebote. Über die heutige Verfügbarkeit oder Kennzeichnung der Texte wird hier keine zusätzliche Behauptung aufgestellt.

Grundlage: Böhm, S. 209.

Warum die Rolle des Herausgebers zur Glaubensfrage wird

Böhm fragt, wie viel vom gelesenen Jesusbild auf Lorbers Niederschriften und wie viel auf die Auswahl und Bearbeitung der Herausgeber zurückgeht. Wenn anstößige Aussagen fehlen, kann ein Werk zuverlässiger und milder erscheinen, als es in einer früheren Ausgabe war.

Nach dem in ihrem Buch beschriebenen Stand sind die Handschriften für gewöhnliche Leser nicht allgemein zugänglich. Deshalb misst sie dem Vergleich verschiedener Druckausgaben besondere Bedeutung bei. Solche Vergleiche können Unterschiede zwischen den Drucken zeigen. Sie beantworten für sich allein aber noch nicht jede Frage darüber, was genau in den ursprünglichen Handschriften stand.

Diese Grenze ist wichtig. Aus nachgewiesenen Unterschieden zwischen Ausgaben folgt nicht automatisch, jede einzelne Passage sei später erfunden worden. Ebenso lassen sich daraus allein keine sicheren Aussagen über die persönlichen Glaubensüberzeugungen oder sämtliche Beweggründe einzelner Verlagsverantwortlicher ableiten.

Der tragende Einwand bleibt auch ohne solche Vermutungen bestehen: Wer eine bearbeitete Ausgabe für unmittelbar gesprochenes Gotteswort hält, vertraut zugleich den menschlichen Entscheidungen, die seinen gelesenen Text geformt haben. Dieses Vertrauen braucht nachvollziehbare Rechenschaft über Vorlage, Auslassungen und Änderungen.

Grundlage: Böhm, S. 196–205 und 209–210. Die Begrenzung der daraus gezogenen Schlüsse gehört zur Bewertung dieses Beitrags.

Christliche Beurteilung: Redaktionelle Eingriffe begründen keine Offenbarung

Böhm macht eine grundlegende Spannung sichtbar: Einerseits soll die Neuoffenbarung die Bibel korrigieren und unmittelbar göttliche Wahrheit vermitteln. Andererseits wird ihr gedruckter Wortlaut selbst durch menschliche Eingriffe verändert. Die Frage, was verbindlich von Gott stammen soll, lässt sich dadurch nicht umgehen.

Der Autor dieser Zeilen lehnt es ab, die so begründete Autorität der Neuoffenbarung über das biblische Evangelium zu stellen. Ein problematischer Offenbarungsanspruch wird nicht wahr, wenn man die besonders auffälligen Fehler und Abwertungen aus späteren Fassungen entfernt.

Aus christlicher Sicht müssen wir nicht zwischen der Verteidigung menschenverachtender Aussagen und dem Verschweigen ihrer Existenz wählen. Wir dürfen den Anspruch zurückweisen, Jesus Christus habe solche Texte als vollkommene neue Offenbarung diktiert. Unser Vertrauen in Christus hängt nicht davon ab, eine bestimmte Lorberausgabe gegen ihre eigene Veröffentlichungsgeschichte abzusichern.

Im nächsten Teil geht es um die persönliche und gemeinschaftliche Seite: Wie beschreibt Böhm den Umgang mit Kritik, welche Erfahrungen berichtet sie aus dem Lorberumfeld und wie fand sie einen Weg aus dieser Bindung?

Nächster Beitrag: Teil 9 – Kritik, Gemeinschaft und Ausstieg

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Quelle: Johanna Böhm: Jakob Lorber – Eine kritische Durchsicht. 2011, S. 159–162 und 196–210. Als Bezugsseite der verwendeten PDF wurde jakoblorber.com angegeben.

Dieser Beitrag fasst Böhms Editionsvergleiche und Argumentation in eigenen Worten zusammen und verbindet sie mit der ausdrücklich gekennzeichneten christlichen Stellungnahme des Autors. Angaben zu Ausgaben, Textänderungen, Vorworten und Verlagsangeboten werden über ihr Buch wiedergegeben. Die Originalausgaben und Handschriften wurden für diesen Beitrag nicht unabhängig untersucht; zusätzliche Quellen wurden nicht herangezogen. Die Darstellung bezieht sich auf Böhms Untersuchungsstand von 2011 und ist keine eigene Prüfung der heutigen Verlagsangebote. Abbildungen aus dem Buch werden nicht übernommen.

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